Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung : 23.05.2026 · Version 2.0

ℹ️ Hinweis: Die französische Version dieses Dokuments ist die rechtsverbindliche Fassung. Bei Widersprüchen zwischen Übersetzungen ist der französische Text massgebend.

📋 Präambel:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Vertragsbeziehungen zwischen AdrianPCMaster Sàrl, nachfolgend «der Anbieter», und jeder natürlichen oder juristischen Person, nachfolgend «der Kunde», die über die Website applicationsweb.ch oder auf andere Weise eine Dienstleistung beim Anbieter beauftragt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Gegenstand und Anwendungsbereich
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Identifikation des Anbieters
  4. Angebotene Dienstleistungen
  5. Offerte und Vertragsschluss
  6. Preise und Zahlungsbedingungen
  7. Lieferfristen
  8. Pflichten des Kunden
  9. Gewährleistung und Mängel
  10. Geistiges Eigentum
  11. Hosting und Wartung
  12. Vertraulichkeit
  13. Datenschutz
  14. Haftung
  15. Höhere Gewalt
  16. Kündigung
  17. Abtretung und Unterauftrag
  18. Änderungen
  19. Verschiedene Bestimmungen
  20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Artikel 1 — Gegenstand und Anwendungsbereich

Diese AGB regeln die Bedingungen, zu denen AdrianPCMaster Sàrl ihre Dienstleistungen für den Kunden erbringt. Sie gelten für jede beim Anbieter erteilte Bestellung unter Ausschluss aller anderen Bedingungen.

Jede Bestellung beim Anbieter bedeutet die vorbehaltlose Annahme dieser AGB durch den Kunden, die Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben, sofern nicht ausdrücklich, vorgängig und schriftlich vom Anbieter abweichend vereinbart.

Artikel 2 — Begriffsbestimmungen

Artikel 3 — Identifikation des Anbieters

AdrianPCMaster Sàrl
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schweizerischem Recht
Avenue du Marché 8, 3960 Sierre (VS), Schweiz
UID-Nr.: CHE-445.239.545
Eintragung Handelsregister Wallis: 13.10.2023
E-Mail: contact@applicationsweb.ch
Telefon: +41 79 914 77 84

Artikel 4 — Angebotene Dienstleistungen

Der Anbieter bietet ohne abschliessende Aufzählung folgende Dienstleistungen an:

Der genaue Inhalt jeder Dienstleistung wird in der Offerte und allenfalls in deren Anhängen definiert, die Vertragsbestandteil sind.

Artikel 5 — Offerte und Vertragsschluss

5.1 Anfrage einer Offerte

Jede Dienstleistung wird vorgängig durch eine kostenlose und unverbindliche Offerte dokumentiert, die der Anbieter aufgrund der vom Kunden übermittelten Informationen erstellt (Online-Formular, E-Mail, Gespräch). Die Offerte wird dem Kunden innerhalb einer Richtfrist von 48 Geschäftsstunden nach Eingang der Anfrage übermittelt.

5.2 Gültigkeit der Offerte

Sofern nichts anderes vermerkt, ist jede Offerte ab dem Ausstellungsdatum dreissig (30) Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Anbieter das Recht vor, seine Tarifbedingungen anzupassen.

5.3 Annahme der Offerte

Der Vertrag kommt zustande mit:

Die Annahme der Offerte beinhaltet die vorbehaltlose Akzeptanz dieser AGB.

5.4 Änderungen während des Projekts

Jede Anfrage betreffend Änderungen, Ergänzungen oder Weiterentwicklungen, die in der ursprünglichen Offerte nicht vorgesehen waren, erfordert einen schriftlichen Zusatz, von beiden Parteien unterzeichnet, der die Auswirkungen auf Preis und Frist erwähnt.

Artikel 6 — Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive MwSt. Sofern der Anbieter mehrwertsteuerpflichtig ist, wird diese zum gesetzlichen Satz (aktuell 8,1% für den Normalsatz) berechnet.

6.2 Anzahlung

Eine Anzahlung von 30% des gesamten Nettobetrags der Offerte ist bei Annahme der Offerte fällig. Der Restbetrag ist bei Lieferung der Dienstleistung fällig, innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Rechnungsdatum.

6.3 Ratenzahlung (Konsumentenkunden)

B2C Konsumentenkunden können bei Unterzeichnung der Offerte eine Ratenzahlung in drei (3) monatlichen Raten ohne Aufpreis verlangen, vorbehältlich der Genehmigung durch den Anbieter.

6.4 Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung auf das Schweizer IBAN-Konto des Anbieters, Twint-Zahlung oder jedes andere schriftlich vereinbarte Zahlungsmittel. Allfällige Bankspesen gehen zulasten des Kunden.

6.5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug und nach erfolgloser Mahnung von zehn (10) Tagen schuldet der Kunde gemäss Art. 104 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) einen Verzugszins von 5% pro Jahr. Allfällige Inkassokosten, einschliesslich Betreibungsverfahren, gehen zulasten des Kunden.

6.6 Aussetzung der Dienstleistung

Bei Nichtzahlung der Anzahlung oder Zahlungsverzug von mehr als dreissig (30) Tagen behält sich der Anbieter das Recht vor, die Ausführung der Dienstleistung bis zur Regularisierung auszusetzen.

Artikel 7 — Lieferfristen

Die in der Offerte aufgeführten Fristen sind als Richtwerte zu verstehen. Sofern der Anbieter sich nicht ausdrücklich schriftlich verpflichtet, stellen sie keine zwingende Frist dar. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen aufgrund:

Artikel 8 — Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  1. Dem Anbieter alle für die ordnungsgemässe Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Elemente rechtzeitig zur Verfügung zu stellen;
  2. Innert angemessener Frist auf Validierungsanfragen des Anbieters zu antworten;
  3. Die geschuldeten Beträge zu den vereinbarten Fälligkeiten zu zahlen;
  4. Dem Anbieter zu garantieren, dass er über alle Rechte (geistiges Eigentum, Bildrechte usw.) an den bereitgestellten Elementen verfügt;
  5. Einen einzigen Ansprechpartner zu benennen, der die das Projekt betreffenden Entscheidungen treffen darf.

Artikel 9 — Gewährleistung und Mängel

9.1 Konformitätsgewährleistung

Der Anbieter garantiert, dass die gelieferte Dienstleistung der Offerte und dem Pflichtenheft entspricht. Die Gewährleistungsdauer für Funktionsmängel, Bugs und Nichtkonformitäten beträgt ab Lieferung:

9.2 Gewährleistungsausschlüsse

Die Gewährleistung deckt nicht:

9.3 Mängelrüge

Gemäss Art. 367 OR muss der Kunde dem Anbieter Mängel schriftlich und unverzüglich nach deren Entdeckung anzeigen. Andernfalls gilt die Dienstleistung als angenommen.

Artikel 10 — Geistiges Eigentum

10.1 Übertragung an den Kunden

Vorbehältlich der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises überträgt der Anbieter dem Kunden ausschliesslich und weltweit sämtliche Rechte am geistigen Eigentum an den im Rahmen der Dienstleistung spezifisch erstellten Lieferungen: Quellcode, Designs, originelle grafische Inhalte, Dokumentation.

Der Kunde wird vollumfänglich Eigentümer seiner Website, Anwendung oder Plattform und kann frei darüber verfügen.

10.2 Drittelemente

Folgende Elemente sind nicht in der Übertragung enthalten und unterstehen ihren eigenen Lizenzen:

10.3 Referenzrecht

Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Projekt, dessen Namen und ein Visual in seinem Portfolio zu erwähnen. Der Kunde kann dem schriftlich widersprechen.

Artikel 11 — Hosting und Wartung

Das Hosting kann in der Offerte für eine begrenzte Dauer enthalten sein (z.B. 1. Jahr gratis für Paket Vitrine). Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde:

Ein optionaler Wartungsvertrag wird ab CHF 119.– / Monat angeboten und ist Gegenstand eines separaten Vertrags.

Artikel 12 — Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller im Rahmen der Dienstleistung ausgetauschten Informationen, Dokumente, Daten und Know-how zu wahren. Diese Pflicht besteht während der gesamten Vertragsdauer und während fünf (5) Jahren nach deren Beendigung.

Artikel 13 — Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach dem neuen schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) und gegebenenfalls der EU-DSGVO. Für weitere Einzelheiten siehe unsere Datenschutzerklärung.

Artikel 14 — Haftung

Der Anbieter ist zu einer Sorgfaltspflicht und nicht zu einer Erfolgspflicht verpflichtet.

Die Haftung des Anbieters ist auf nachgewiesene direkte Schäden beschränkt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind:

Vorbehältlich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Gesamthaftung des Anbieters in jedem Fall auf den tatsächlich vom Kunden bezahlten Nettobetrag für die betreffende Dienstleistung begrenzt. Diese Beschränkung entspricht Art. 100 OR.

Artikel 15 — Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten infolge höherer Gewalt im Sinne der schweizerischen Rechtsprechung (Naturkatastrophen, Pandemien, bewaffnete Konflikte, Generalstreik, schwerwiegender Ausfall eines Drittanbieters, grosser Cyberangriff usw.).

Artikel 16 — Kündigung

16.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Bei schwerwiegender Verletzung der Vertragspflichten durch eine Partei kann die andere Partei den Vertrag von Rechts wegen kündigen, nach erfolgloser Mahnfrist von dreissig (30) Tagen.

16.2 Kündigung durch den Kunden

Bei Kündigung durch den Kunden ohne Verschulden des Anbieters:

Artikel 17 — Abtretung und Unterauftrag

Der Anbieter kann zur Ausführung der Dienstleistung Subunternehmer beauftragen, unter eigener Verantwortung. Der Kunde wird auf Anfrage über die wichtigsten Subunternehmer informiert.

Der Vertrag kann vom Kunden ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht an Dritte abgetreten werden.

Artikel 18 — Änderungen

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für einen Vertrag gilt die zum Zeitpunkt der Annahme der Offerte gültige Version. Änderungen gelten nicht für laufende Verträge.

Artikel 19 — Verschiedene Bestimmungen

19.1 Vollständigkeit

Diese AGB, die angenommene Offerte und ihre Anhänge bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und heben jede frühere Vereinbarung auf.

19.2 Teilnichtigkeit

Wird eine Bestimmung dieser AGB für ungültig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft.

19.3 Toleranz

Der Verzicht einer Partei auf die Geltendmachung einer Pflichtverletzung der anderen Partei kann nicht als Verzicht auf zukünftige Geltendmachung ausgelegt werden.

19.4 Mitteilungen

Alle Mitteilungen zu diesem Vertrag erfolgen gültig per E-Mail an die in der Offerte angegebenen Adressen oder per Einschreiben.

Artikel 20 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1 Anwendbares Recht

Diese AGB und jede Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Kunde unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).

20.2 Gerichtsstand

B2B Für Geschäftskunden und unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Lugano-Übereinkommens sind die Gerichte des Bezirks Siders (Wallis, Schweiz) ausschliesslich zuständig.

B2C Für Konsumentenkunden gelten die zwingenden Konsumentenschutzbestimmungen. Gemäss Art. 32 der schweizerischen Zivilprozessordnung kann der Konsument an seinem Wohnsitz klagen.

20.3 Gütliche Einigung

Bei Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, vorrangig eine gütliche Lösung zu suchen, bevor sie Klage erheben.


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